Zeitnahe und ordnungsgemäße Archivierung Ihrer Belege.
Vorsteuer- und Umsatzsteuersummen sind gebucht und belegt – eine Erleichterung für Sie und Ihren Steuerberater bei der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Auswertung und Einspielung der Daten über CSV- und/oder DATEV-Datei.
Hinweis zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz: Erlaubt sind das Anlegen von Kontenplänen, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung. Steuerberatung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen bleiben Steuerberatern vorbehalten.
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